Dezisor
(Hebr. "Possek")
Ein mit entsprechender *Talmudkenntnis ausgestatteter Gesetzeslehrer, der *religionsgesetzlich bindende Entscheidungen zu treffen weiß. Da die für eine jüdisch-orthodoxe Lebensführung verbindliche *Halacha alle Lebensbereiche umfasst und die sich geschichtlich wandelnden Lebensumstände immer neue Fragen aufwerfen, gab es zu allen Zeiten D.en, die ihre Entscheidungen zum großen Teil auch schriftlich niederlegten. Dies geschah entweder in der Form von systematischen religionsgesetzlichen Schriften (wie z.B. dem *Mischne Tora des *Maimonides) oder von *Responsen. Die Autorität eines D. beruht auf seinem Ansehen in der jüdischen Gelehrtenwelt. Jeder *orthodoxe *Rabbiner muss über die Fähigkeit und nötige Gelehrsamkeit verfügen, dezisorische Funktionen im Rahmen seiner Gemeinde wahrzunehmen. |