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Judentum

Zom 17. Tammus


Fasttag 17. Tamus ("Zom Schiw'a Assar b'Tamus")

"Am neunten des [vierten] Monats
- die Hungersnot hatte in der Stadt überhand genommen, und es war kein Brot mehr für das Volk - die Stadt war durchbrochen, und alle Kriegsmänner [flohen] in der Nacht auf dem Wege durch das Tor zwischen der Doppelmauer, welche zum Garten des Königs [führt]; und da die *Kasdim rings um die Stadt waren, ging er den Weg zur Ebene. Aber das Heer der Kasdim jagte dem Könige nach und erreichte ihn in den Ebenen von Jericho, und sein ganzes Heer zerstreute sich von ihm. Und sie ergriffen den König und brachten ihn hinauf zum Könige von Babel nach Riblah, und stellten ihn zur Rede. Und die Söhne Zidkijahus schlachteten sie vor seinen Augen, und man blendete die Augen Zidkijahus, legte ihn in Ketten und brachte ihn nach Babel" (2. Könige 25, 3-7).
[Im Buche Jeremias 52, 6 ist im Parallelbericht ausdrücklich vom vierten Monat die Rede.]

Am 9. Tamus also durchbrach Nebukadnezar die Mauern Jerusalems, eroberte die Stadt und verschleppte den König Zidkijahu. Die Tatsache, dass der Fasttag nun auf den 17. Tamus festgelegt wurde, ist darauf zurückzuführen, dass Titus zur Zeit des zweiten Tempels Jerusalem am 17. Tamus eroberte.

In der mündlichen Lehre werden jedoch weitere Unglücksfälle, die sich an diesem Tag im Laufe der jüdischen Geschichte abspielten, erwähnt:

"Fünf Unglücksfälle trafen unsere Väter am 17. Tamus:
Am 17. Tamus
  • wurden die Bundestafeln zerbrochen (Exodus 32, 19);
  • wurde das tägliche Opfer im Tempeldienst aufgehoben (aus Mangel an Lämmern während der Belagerung Jerusalems durch das Heer Nebukadnezars);
  • wurde die Stadt erstürmt (durch die Römer unter Titus);
  • verbrannte Apostomos die *Tora (Gesetzesrollen; Zeit und Ort dieser Untat wie auch der Täter selbst sind unbekannt)
  • und ein Götzenbild wurde (vom König Menasche) in den Tempel gestellt" (Könige 2, 21,7; Mischna Ta'anit 4,6).
Mit dem Fasttag des 17. Tamus beginnen auch “die drei Wochen”, eine dreiwöchige Trauerperiode, die schliesslich im Fasttag des 9. Av mündet, wobei stufenweise eine stete Erschwerung in der Angehung des Alltags zu verzeichnen ist:
Vom 17. Tamus an führt man keine Hochzeiten durch, man unterzieht sich keinem Haarschnitt und keiner Rasur, auch kauft man sich keine neuen Kleider. Ferner wohnt man in diesen Tagen keinen freudigen Anlässen bei, wie Konzert, oder Kinovorstellungen, man geht nicht ans Meer und nicht zum Fussballstadion. Auch musiziert man nicht, es sei denn, man ist Berufsmusiker, in welchem Fall man bis zum 1. Av Musik machen darf, denn “wenn der Monat Av beginnt, verringert man die Freude”. Dieser Grundsatz äussert sich auch in den zusätzlichen Einschränkungen, die in den sogn. “neun Tagen", vom 1. Av bis zum Fasttag am 9. Av, zu den bisherigen hinzukommen:
Man isst kein Fleisch und trinkt keinen Wein, da dies Ausdruck der Freude und des Wohlergehens ist. Auch zieht man keine neuen Kleider an. Dies ist ein Teil der Restriktionen, die ein gläubiger jüdischer Mensch im Hinblick auf den "traurigsten Tag des Jahres", dem 9. Av, auf sich nimmt.
Fäkultat für Jüdische Studien הפקולטה למדעי היהדות Bar Ilan Universität, Ramat Gan, Israel אוניברסיטת בר אילן